Verkaufs- und Lieferbedingungen der asecos® GmbH, Gründau
1. Angebot und Vertragsabschluß
Alle Angebote, Verkäufe und Lieferungenerfolgen aufgrund nachstehenderBedingungen. Die Bestellung gilt erstdann als angenommen, wenn sie vonuns schriftlich bestätigt ist. Bis dahin giltunser Angebot als unverbindlich. Telefonische,telegrafische oder mündlicheBestellungen, Ergänzungen, Änderungenusw. bedürfen zu ihrer Wirksamkeitder schriftlichen Bestätigung durch uns.Etwa von Auftraggebern gemachte Vorschriften,Bemerkungen usw., die sich
mit diesen Bedingungen nicht decken,sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlichanerkannt wurden. Maße, Gewichte,Abbildungen, Bezeichnungen undZeichnungen sind für die Ausführung nurverbindlich, wenn dies ausdrücklichschriftlich von uns bestätigt wird. An Abbildungen,Zeichnungen, Skizzen undsonstigen Unterlagen behalten wir unsdas sachenrechtliche und geistige Eigentumvor. Sie dürfen ohne Genehmigungvon uns anderen nicht zugänglich gemachtwerden und sind auf unser Verlangenzurück zu geben. Der Bestellerhat dafür einzustehen, daß von ihm vorgelegteAusführungs-zeichnungen inSchutzrechte Dritter nicht eingreifen. Wirsind dem Besteller gegenüber nicht zurPrüfung verpflichtet, ob durch Angabevon Angeboten, ob aufgrund ihm eingesandterAusführungszeichnungen undim Falle der Ausführung irgendwelcheSchutzrechte Dritter verletzt werden. Ergibtsich für uns trotzdem eine Haftunggegenüber Dritten, so hat der Bestelleruns bei Regreßansprüchen schadlos zu
halten.
2. Preise
Die Preise werden in EURO zzgl. Mehrwertsteuer
gestellt und gelten ab Werkausschließlich Ver- packung, sofern nichtsanderes vereinbart wurde. Sie beruhenauf den am Tage des Angebots- oderAuftragsbestätigung geltenden Kostenfaktoren.
Für den Fall, dass sich die Material-und Hilfsstoffe, die Fracht- undEnergiekosten, die Löhne u. ä. bis zumTage der Lieferung erhöhen sollten, behaltenwir uns eine entsprechende Preiserhöhungbzw. Nachberechnung vor, sofernLieferung und Einbringung derLeistung später als vier Monate nach Vertragsabschlußerfolgen.
3. Lieferbedingungen
Die Angabe von Lieferfristen sind annäherndund unverbindlich, sofern nichtausdrücklich etwas anderes vereinbartwurde. Sind Rückfragen wegen der Ausführungzu halten, so wird die Lieferzeitvon dem Tage an gerechnet, an welchemderartige Fragen klar gestellt und beideTeile über alle Bestimmungen des Vertragsabschlusseseinig sind. Die Lieferzeitbezieht sich auf die Fertigstellung inunserem Werk. Ihre Einhaltung setzt dieErfüllung der Vertragspflichten des Bestellersund die Einhaltung der vereinbartenZahlungstermine voraus. UnvorhergeseheneEreignisse, die außerhalbunseres Machtbereiches liegen, z. B. Betriebsstörungendurch Mobilmachung,Krieg, Blokkade, Unruhen, Aus- und Einfuhrverbote, Brand, Streik, Arbeitsaussperrung,Maschinenbruch, Energieversorgung,Mangel an Roh- und Betriebsstoffeninfolge verspäteter Lieferung des Unterlieferers, verlängern die Lieferzeitangemessen. Teillieferungen sind zulässig.
4. Versand
Der Versand erfolgt in jedem Falle aufRechnung und Gefahr des Käufers, auchwenn frei Bestimmungsort geliefert wird.Dieses gilt, soweit nicht ausdrücklich etwasanderes vereinbart wurde. Die Wahldes Transportweges und der Transportmittelerfolgt, wenn nicht ganz bestimmteWeisungen gegeben sind, nach bestemErmessen ohne Haftung fürbilligste Verfrachtung. Die Gefahr gehtmit der Meldung der Versandbereitschaft,spätestens aber mit der Übergabean den Frachtführer auf den Käuferüber. Verzögert sich der Versand durchVerschulden des Bestellers, so sind wirzur Versicherung gegen alle in Betrachtkommende Risiken auf Kosten des Bestellersberechtigt. Im Katalog angegebeneFrachtkosten gelten ausschließlichfür das Festland innerhalb der BRD.
5. Verpackung
Eine erforderliche und vorgeschriebeneVerpackung wird, soweit sie im Preisnicht eingeschlossen ist, billigst berechnet.Verpackungen werden nur in einwandfreiemZustand und wenn siefrachtfrei an uns zurück gesendet wurdenzurück genommen.
6. Mängelhaftung
Entspricht eine gelieferte Sache nicht dervertraglich vereinbarten oder gesetzlichenBeschaffenheit, so ist unsereHaftung auf den Anspruch auf Nacherfüllung
beschränkt. Dem Besteller bleibt jedochdas Recht vorbehalten, bei Fehlschlagender Nacherfüllung nach Ablauf einerangemessenen Frist zu mindern oder nachseiner Wahl vom Vertrag zurück zu treten.Eine Haftung für Mangelfolgeschäden istausgeschlossen, es sei denn, diese sind aufgrob fahrlässiges Verhalten unsererseits zurückzu führen oder betreffen die Verletzungvon Leben, Körper und Gesundheitoder die Verletzung einer Kardinalpflicht. Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglichnach Erhalt zu untersuchen und,wenn sich ein Mangel zeigt, diesen innerhalbvon acht Tagen nach Empfang derWare schriftlich anzuzeigen. Die Mängelhaftung entfällt, wenn der Besteller ohneunsere Zustimmung innerhalb der NacherfüllungsfristNachbesserungs-arbeitenselbst vorgenommen hat.
7. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung hat, wenn nichts anderes vereinbartist, innerhalb von zehn Tagen mit2% Skonto oder innerhalb von dreißig Tagennetto zu erfolgen. Lohnarbeiten sindgrundsätzlich sofort nach Erhalt der Rechnungnetto zahlbar. Werden Zahlungen gestundetoder später als vereinbart geleistet,so werden für die Zwischenzeit Zinsenin Höhe von 2% über dem asiszinssatzder EZB berechnet, ohne dass es einer weiterenInverzugsetzung bedarf. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, diezur Aufrechnung gestellte Gegenforderungist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.Berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeitdes Käufers berechtigen uns, Vorauszahlungfür die noch ausstehendeLieferung aller laufenden Vertragsabschlüssezu beanspruchen. Berechtigte Zweifelsind gegeben, wenn ein bundesweit anerkannterKreditversicherer oder Auskunfteieine Kreditanfrage negativ bescheidet oderBedenken hinsichtlich der Bonität des Kundenäußert. Leistet der Besteller die Vorauszahlunginnerhalb einer angemessenenFrist nicht, sind wir berechtigt, vonsämtlichen oder einzelnen Lieferverträgendurch einseitige Erklärung zurück zu treten.
8. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an demfergegenstand bis zum Eingang allerZahlungen aus dem Liefervertrag vor. Beivertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wirberechtigt, den Liefergegenstand zurück zunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet.In der Zurücknahme des Liefergegenstandesdurch uns liegt, sofern nicht die Bestimmungen über Verbraucherdarlehensverträge zur Anwendung kommen,kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wirhätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglichschriftlich zu benachrichtigen, damit wirKlage gem. § 771 ZPO erheben können.Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstandim ordentlichen Geschäftsgang weiterzu verkaufen. Er tritt uns jedoch bereitsjetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrageseinschl. MwSt.) ab, die ihmaus der Weiterveräußerung gegen seineAbnehmer oder gegen Dritte erwachsen,und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstandohne oder nach Verarbeitungweiter verkauft worden ist. Zur Einziehungdieser Forderung ist der Käufernach deren Abtretung ermächtigt. UnsereBefugnis, die Forderung selbst einzuziehen,bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtenwir uns, die Forderung nicht einzuziehen,solange der Käufer seinenZahlungsverpflichtungen ordnungsgemäßnachkommt und nicht in Zahlungsverzugist. Ist dieses jedoch der Fall, dann könnenwir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenenForderungen und deren Schuldnerbekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichenAngaben macht, die dazu gehörigenUnterlagen aushändigt und den Schuldnern(Dritten) die Abtretung mitteilt. DieVerarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Käufer wird stetsfür uns vorgenommen. Wird der Liefergegenstandmit anderen, uns nicht gehörendenGegenständen verbunden oder verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentuman der neuen Sache im Verhältnis des Wertesdes Liefergegenstandes zu den anderenverarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitungentstehende Sache gilt im übrigendas gleiche wie für die Vorbehaltware.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Mit dem Zustandekommen des Auftragesvereinbaren die Vertragsparteien gleichzeitigund ausdrücklich unseren jeweiligenFirmensitz als Erfüllungsort und Gerichtsstandfür Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.Dieses gilt insbesondere für die Zuständigkeit eines Gerichts des erstenRechtszuges, wenn der Besteller keinenallgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
10. Allgemeines
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungenrichten sich nach deutschem Recht. Es istfür die auf dieser Grundlage geschlossenenVerträge und ihrer Auslegung ausschließlichdas Recht der BundesrepublikDeutschland maßgebend. Einkaufsbedingungendes Bestellers, die mit diesen Bedingungenim Widerspruch stehen, sindfür uns unverbindlich, auch wenn sie derBesteller zugrunde gelegt hat und wir ihremInhalt nicht gesondert widersprechenbzw. widersprochen haben. Der Liefervertragwird durch die Unwirksamkeit einzelner seiner Bestimmungen nicht im ganzenunwirksam. Eine etwa unwirksame Bestimmungist durch eine ihrem Sinn entsprechendeoder nahe kommende wirksameBestimmung zu ersetzen.